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| Motorrad-Klasse
A beschränkt Mindestalter 18 Jahre Die Fahrerlaubnis der Klasse A berechtigt frühestens nach zwei Jahren Fahrerfahrung auf Krafträdern mit einer Motorleistung bis 25 kW und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg zum Führen leistungsunbeschränkter Krafträder. "Direkteinstieg" in die unbeschränkte Führerscheinklasse A ab 25 Jahren möglich. |
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| Theoretische
Ausbildung Mindestumfang des Unterrichts (Doppelstunden zu je 90 Minuten) ohne Vorbesitz einer Klasse 12 x Grundunterricht 04 x Klassenspezifischer Unterricht 16 x Gesamt mit Vorbesitz einer Klasse 06 x Grundunterricht 04 x Klassenspezifischer Unterricht 10 x Gesamt |
Praktische
Ausbildung Mindestumfang der Sonderfahrten (Stunden zu je 45 Minuten) ohne Vorbesitz einer Klasse 05 x Schulung Bundes-/ Landstraßen 04 x Schulung auf Autobahnen 03 x Schulung Dämmerung / Dunkelheit 12 x Gesamt mit Vorbesitz der Klasse A1 o. A beschränkt 03 x Schulung Bundes-/ Landstraßen 02 x Schulung auf Autobahnen 01 x Schulung Dämmerung / Dunkelheit 06 x Gesamt |
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| Impressum |